Bestens betreut in der StädteRegion!

Was ist Betreuung?

Betreuung heißt, die Wünsche und Bedürfnisse der Betreuten im regelmäßigen persönlichen Kontakt wahrzunehmen und bei der Wahrung ihrer Interessen als Vermittler*in und/oder Vertreter*in tätig zu werden – dort, wo sie es selber nicht mehr können.

Volljährige, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Behinderung Unterstützung bei persönlichen oder rechtlichen Angelegenheiten benötigen, können eine gesetzliche Betreuung erhalten. Hier einige Beispiele:

  • Herr Z., 58 J., alkoholabhängig, kann sein Geld nicht mehr einteilen. Er zahlt seine Miete nicht, überweist keine Rechnungen. Ihm droht der Verlust der Wohnung.
  • Fr. L., 34 J., ist psychisch krank. Sie zieht sich immer mehr zurück, vernachlässigt sich und droht zu verwahrlosen. Eine ärztliche Behandlung ist dringend erforderlich.
  • Fr. M., 71 J., lebt alleine in ihrer Wohnung. Sie wird immer vergesslicher, kann sich nicht mehr versorgen. Ihre Rente reicht nicht zum Leben aus. Hilfen kann sie nicht organisieren.
  • Herr R., 19 J., ist seit Geburt geistig behindert. Er hat keine Verwandten mehr. Er lebt im Heim.

Lesen Sie auch: