Bestens betreut in der StädteRegion!

Was ist Betreuung?

Betreuung heißt, die Wünsche und Bedürfnisse der Betreuten im regelmäßigen persönlichen Kontakt wahrzunehmen und bei der Wahrung ihrer Interessen als Vermittler*in und/oder Vertreter*in tätig zu werden – dort, wo sie es selber nicht mehr können.

Einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung daran gehindert ist, selber seine persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu erledigen, kann durch das Betreuungsgericht eine Betreuung zur Seite gestellt werden. Hier einige Beispiele:

  • Herr Z., 58 J., alkoholabhängig, kann sein Geld nicht mehr einteilen. Er zahlt seine Miete nicht, überweist keine Rechnungen. Ihm droht der Verlust der Wohnung.
  • Fr. L., 34 J., ist psychisch krank. Sie zieht sich immer mehr zurück, vernachlässigt sich und droht zu verwahrlosen. Eine ärztliche Behandlung ist dringend erforderlich.
  • Fr. M., 71 J., lebt alleine in ihrer Wohnung. Sie wird immer vergesslicher, kann sich nicht mehr versorgen. Ihre Rente reicht nicht zum Leben aus. Hilfen kann sie nicht organisieren.
  • Herr R., 19 J., ist seit Geburt geistig behindert. Er hat keine Verwandten mehr. Er lebt im Heim.

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