Betreuung heißt, die Wünsche und Bedürfnisse der Betreuten im regelmäßigen persönlichen Kontakt wahrzunehmen und bei der Wahrung ihrer Interessen als Vermittler*in und/oder Vertreter*in tätig zu werden – dort, wo sie es selber nicht mehr können.
Volljährige, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Behinderung Unterstützung bei persönlichen oder rechtlichen Angelegenheiten benötigen, können eine gesetzliche Betreuung erhalten. Hier einige Beispiele:
- Herr Z., 58 J., alkoholabhängig, kann sein Geld nicht mehr einteilen. Er zahlt seine Miete nicht, überweist keine Rechnungen. Ihm droht der Verlust der Wohnung.
- Fr. L., 34 J., ist psychisch krank. Sie zieht sich immer mehr zurück, vernachlässigt sich und droht zu verwahrlosen. Eine ärztliche Behandlung ist dringend erforderlich.
- Fr. M., 71 J., lebt alleine in ihrer Wohnung. Sie wird immer vergesslicher, kann sich nicht mehr versorgen. Ihre Rente reicht nicht zum Leben aus. Hilfen kann sie nicht organisieren.
- Herr R., 19 J., ist seit Geburt geistig behindert. Er hat keine Verwandten mehr. Er lebt im Heim.